
In seltenen Ausnahmen knüpft die Gesetzgebung keine Rechtsfolge an den Tatbestand der Rechtsvorschrift. Sofern es sich hier nicht um redaktionelle Versehen des Gesetzgebers handelt, kommen Tatbestände ohne Rechtsfolge etwa bei Vorkehrung sanktionsfreier Ordnungsvorschriften vor. Wenn also ein gesetzlicher Tatbestand im Sinne des Wenn-Dann-Schema...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Lex_imperfecta
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